Nach der aktuellen Verordnung bis zum 10.1.2021 gilt Folgendes:
Das Haus bleibt offen für Angebote, die nach der aktuellen Niedersächsischen Verordnung erlaubt sind.
Die jeweiligen Anbieter tragen die Verantwortung, dass ihre Veranstaltungen nach den Vorschriften der Verordnung zulässig sind und dass dabei alle geltenden Hygienevorschriften umgesetzt
werden.
Für (beispielsweise therapeutische) Gruppen, die im Sitzen stattfinden sind unter Einhaltung des Abstandsgebotes max. 14 Personen im Gruppenraum
möglich.
Kurse, die dem Freizeitsport zuzuordnen sind, sind zur Zeit nicht erlaubt.
Zusammen mit einer weiteren Person darf Sport in öffentlichen oder privaten Anlagen ausgeübt werden
(§10, Punkt 7)