Hausordnung/ Hygiene-Konzept im Shadil zur Corona Situation
(wenn Kurse und Veranstaltungen wieder erlaubt sind)
Im Haus ist zu jeder Zeit der Mindest-Abstand von 1,50m zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten einzuhalten.
Es ist grundsätzlich eine Mund-Nasenschutzbedeckung zu tragen, ausgenommen am Platz im Kursraum.
Nach dem Betreten des Hauses = vor Kurs- / Seminarbeginn bitte die Hände desinfizieren oder gründlich waschen. Wir stellen Desinfektionsmittel im Vorraum bereit, eigenes Desinfektionsmittel kann auch genutzt werden.
Die Umkleideräume dürfen nur von jeweils 2 Personen gleichzeitig genutzt werden, es muss dabei eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Ansonsten: Raum oder Keller zum Umziehen nutzen.
Möglichst viel eigenes Zubehör mitbringen, Matten Decken/ Handtücher, Kissen
Blöcke, Gurte etc. Bei Nutzung unserer Matten sind diese mit einem eigenen Handtuch oder eigener Decke abzudecken.
Matten oder anderes von uns genutztes Material ist nach dem Gebrauch zu desinfizieren. Desinfektionstücher stehen im Raum bereit.
Während der Kurse/ Seminare sind regelmäßige Lüftungspausen einzulegen, Empfehlung: alle 30 min für 3 - 5 min. querlüften
Eigene Getränke/ Wasserflaschen oder für längere Seminare ggf. eigene Tassen mitbringen.
Die Teilnehmer von Seminaren müssen sich eigene Verpflegung mitbringen.
Gemeinsames Kochen in der großen Küche ist nicht erlaubt.
Falls Husten oder Niesen auftreten, nicht die Hände sondern in die Armbeuge husten/ niesen.
Bei unklaren Krankheitssymptomen bitte vom Kursbesuch absehen!
Nach Kursende das Haus zügig verlassen und Platz für die nächste Gruppe machen, damit sich die Gruppen im Haus nicht begegnen.
Für die Kursleiter in der Woche:
Die Stunden müssen verlässlich pünktlich abgeschlossen werden, und die Teilnehmer müssen aufgefordert werden, das Haus zügig zu verlassen. Teilnehmer aus verschiedenen Gruppen dürfen sich nicht im Vorraum und den Umkleideräumen begegnen.
Hinweise für alle Mieter:
Als Anbieter/ Seminarleiter von Kursen oder Seminaren sind Sie persönlich dafür verantwortlich, dass Ihre Veranstaltung nach den Vorschriften der gültigen niedersächsischen
Corona-Verordnung zulässig ist und dass dabei alle geltenden Hygienvorschriften umgesetzt werden.
Dazu bitten wir Sie, uns eine Verpflichtungserklärung unterschreiben.
Vor - und Zunahme, Adresse und Telefonnummer sowie die Anwesenheitszeiten aller Teilnehmer ihrer Gruppen müssen erfasst, für 3 Wochen aufgehoben und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Für Gruppen, die im Sitzen stattfinden (§7) sind unter Einhaltung des Abstandsgebotes max. 14 Personen im Gruppenraum möglich.